Zwei Flurstücke, eine Genehmigung: was über einen deutschen BESS-Standort entscheidet

Über 720 GW Netzanfragen, zwei Prüfungen und ein Flurstück, das die Privilegierung besteht und am Lärm scheitert. Aus dem Webinar mit Philipp Schulz und Julien De Mol.

Julien De Mol hat die Flächen rund um ein TenneT-Umspannwerk in Bayern geprüft und ist mit zwei Flurstücken herausgekommen, die es wert waren. Dann hat die Schallprognose eines davon wieder kassiert.

Kurz gefasst

Zwei Prüfungen entscheiden heute, ob ein Batteriestandort einen Netzanschlussantrag überhaupt wert ist. Ob er nach §35 BauGB privilegiert ist, was praktisch heißt: innerhalb von 200 Metern um ein Umspannwerk. Und ob er die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am nächsten Wohnhaus einhält.

Ein Flurstück kann die erste bestehen und an der zweiten scheitern. Genau das ist hier passiert, und sichtbar wird es nur, wenn man beide gegen dieselbe Belegung rechnet.

Philipp Schulz, Projektleiter PV und BESS bei Recurrent Energy, verantwortet dort die Genehmigungsplanung der Batteriespeicher-Pipeline und hat den rechtlichen Teil übernommen. Julien De Mol von Glint Solar hat ein reales Umspannwerk zweimal dagegen geprüft. Die Aufzeichnung stammt vom 4. Juni 2026.

Eine Warteschlange, die dem Netz entwachsen ist

50Hertz hat es den BESS-Tsunami genannt. Im Zwischenstandsbericht des BDEW hatten die ÜNB und die 17 größten Verteilnetzbetreiber, zusammen etwa die Hälfte des deutschen Netzgebiets, über 720 GW an Netzanfragen aufgehäuft. Rund 78 GW davon waren bereits reserviert.

720 GW

Netzanfragen

ÜNB plus die 17 größten Verteilnetzbetreiber. 78 GW davon reserviert.

263 GW

installierte Kraftwerksleistung

Der gesamte deutsche Kraftwerkspark, zum Vergleich.

~100 GWh

Speicherbedarf bis 2030

Schätzung des Fraunhofer-Instituts für den tatsächlichen Systembedarf.

Was die Warteschlange misst, ist nicht der Bedarf, sondern wie günstig es war, sich eine Option zu sichern. Eine Anfrage beim Verteilnetzbetreiber kostete wenig, und 2024 brauchte man dafür noch keine Landsicherung. Also haben sich dieselben Megawatt mehrfach angesammelt, bis das Windhundverfahren daran zusammengebrochen ist.

Ersetzt hat es ein bewertetes Verfahren. Einmal im Jahr veröffentlichen die ÜNB eine Karte der Umspannwerke mit freier Kapazität, und wer sich bewirbt, sammelt Reifegradpunkte für Landsicherung, technisches Konzept und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Man rennt nicht mehr gegen die Uhr, sondern gegen alle anderen am selben Anschlusspunkt.

ab 01.04.2026

Phase A, Information und Antrag

Öffentliche Information zu den Anschlussoptionen, optionaler technischer Vorab-Check, Antragstellung über das Netzportal.

Noch keine Kosten.

bis 30.06.2026

Phase B, Reifegrad- und Clusterbewertung

Zulässigkeitsprüfung, Reifegradbewertung, Netzverträglichkeitsprüfung, Kapazitätszuordnung.

Antragspauschale 50.000 €.

bis 30.11.2026

Phase C, Angebotsphase

Der Netzbetreiber legt das Angebot vor. Angenommen wird es durch Hinterlegung der Realisierungskaution.

1.500 €/MW, anrechenbar auf den Baukostenzuschuss.

Dez 2026 bis Jan 2027

Phase D, Vorprojektphase

Technische Abstimmungen zum Netzanschlusskonzept und die nächsten Planungsschritte.

Teilbeträge des Baukostenzuschusses plus Anschlusskosten.

Die Reihenfolge lohnt einen zweiten Blick. Die 50.000 € werden bei Einreichung fällig, Monate bevor jemand geprüft hat, ob der Standort genehmigungsfähig ist.

"Es gibt nichts Ärgerlicheres, als Antragspauschalen von 50.000 Euro zu zahlen, Netzkapazität zu bekommen und später zu merken: Das ist so nicht genehmigungsfähig."

Philipp Schulz, Projektleiter PV und BESS, Recurrent Energy

Der 30. Juni ist inzwischen vorbei. Aktuell laufen Angebotsphase und Annahmefenster, und dahinter läuft eine zweite Uhr: Die AgNes-Festlegung zu den Netzentgelten wird Anfang 2027 erwartet, und der zwanzigjährige Bestandsschutz greift nur für Projekte mit finaler Investitionsentscheidung vor deren Inkrafttreten.

Was die Privilegierung verlangt, und was offen bleibt

Ein Standalone-Speicher ist im Außenbereich privilegiert, wenn er mehr als 4 MW leistet und höchstens 200 Meter von einem Umspannwerk entfernt liegt, oder von einem Kraftwerk ab 50 MW. Für Co-Location gilt ein eigener Weg mit mindestens 1 MWh neben einer vorhandenen Wind- oder Solaranlage, wobei schon "vorhanden" auslegungsbedürftig ist. Die 4 MW sind für die meisten kein Thema. An den 200 Metern entscheidet es sich.

Denn es gibt zwei Lesarten, und sie erzeugen sehr unterschiedliche Karten. Die inklusive verlangt, dass alle Anlagenbestandteile im Radius liegen. Die weniger konservative lässt ein kleines Stück des Flurstücks genügen, um das ganze Flurstück zu privilegieren.

Aus der Aufzeichnung, 17:46
Philipp Schulz zu den zwei Lesarten der 200-Meter-Regel und zu dem Bundesland, das seinen Bauämtern bereits gesagt hat, welche gilt. Zur vollständigen Aufzeichnung

Eine eindeutige Rechtsprechung fehlt. Philipp liest den Wortlaut eher gegen die konservative Auslegung, Baden-Württemberg hat seine Bauämter genau darauf verpflichtet. Praktisch heißt das: früh mit Gemeinde und Bauamt sprechen und immer wieder nachfassen, weil die Antwort auf Landes- und Kreisebene entsteht, während Projekte schon laufen.

Darüber liegt eine kumulative Grenze von 0,5 Prozent der Gemeindefläche, maximal 5 Hektar. Angerechnet werden nur genehmigte Bauanträge, alles Laufende bleibt unsichtbar. Das Windhundverfahren ist damit nicht verschwunden, es ist auf die Bauamtsebene gewandert. Immerhin ist die geplante Bannmeile von 100 Metern um Umspannwerke aus dem Kabinettsentwurf gefallen.

"Also müssen wir unsere Projekte nicht in Donutform planen."

Philipp Schulz zur gestrichenen Bannmeile

Neu hinzugekommen ist ein zweiter Weg: Gemeinden sollen im Flächennutzungsplan Sonderbauflächen ausweisen können, die denselben Status bekommen wie der 200-Meter-Radius. Das eröffnet ein zweites Rennen, zwischen den Entwicklern im Radius und der Gemeinde, die einen Plan darüber hinaus aufstellt.

Ein Umspannwerk in Bayern, durchgeprüft

Die Demo setzt an, wo die Regel ansetzt. Flurstücke, Netzlinien und Umspannwerke sind in Glint Solar bereits als Datenlayer hinterlegt, die Prüfung beginnt also mit den Daten auf dem Bildschirm. Bevor irgendetwas gezeichnet wird, prüft Julien über alle Layer hinweg, was das Gebiet schneidet: eine Biotopkartierung, ein Landschaftsschutzgebiet, ein Vogelschutzgebiet, ein Wasserschutzgebiet. Nichts davon ist für sich überraschend. Der Punkt ist, es nicht drei Monate später zu entdecken.

Für den 200-Meter-Puffer nimmt er den unauffällig nützlichsten von drei Wegen: den Flächennutzungsplan als georeferenziertes PDF hochladen, die Umspannwerksgrenze mit dem Polygon-Werkzeug nachzeichnen und von dort puffern. Der Privilegierungsbereich wird zu einer Fläche, gegen die man Flurstücke prüfen kann.

Aus der Aufzeichnung, 30:59
Die Flächenanalyse in Glint Solar prüft ein Restriktionsprofil über den gesamten Bereich und gibt zurück, was übrig bleibt. Zur vollständigen Aufzeichnung

Ein Restriktionsprofil ist eine gespeicherte Liste dessen, was zutreffen muss: Flurstücke ab 0,6 Hektar und höchstens 5, nichts auf Wohnbau-, Gewerbe-, Industrie- oder Moorflächen, keine Gebäude, keine Schutzgebiete. Rund 80 Prozent der Fläche fällt allein über die Nutzung heraus.

Dann die manuelle Runde, und hier verschwindet der Platz. Ein 50-Meter-Puffer zu den Gebäuden nimmt die Hälfte des ersten Kandidaten, ein 30-Meter-Abstand zum Wald für Brandschutz und Versicherung nimmt weiter, eine 110-kV-Freileitung kreuzt den Rest. Für eine Anlage über 4 MW bleibt kein Raum. Zwei Flurstücke überstehen die Runde, beide an der Westflanke.

Warum Lärm mehr Standorte kippt als gedacht

Batteriespeicher sind keine leisen Anlagen, und die Datenblätter untertreiben auf immer dieselbe Weise.

Aus der Aufzeichnung, 40:57
Philipp Schulz dazu, warum die Zahl im Datenblatt nicht die Zahl ist, mit der man simulieren sollte. Zur vollständigen Aufzeichnung

Ein 20-Fuß-Container hat bei heutiger Leistungsdichte im Mittel rund 90 dB(A) Schallleistungspegel. Hersteller geben meist den in einem Meter Abstand gemessenen Wert an, also etwa 70. Simuliert wird mit 90. Dazu summieren sich die Pegel logarithmisch, eine Verdopplung gleicher Quellen bringt 3 dB obendrauf, und in Philipps Rechenbeispiel mit 519 MW und 66 Modulen erreicht die Gesamt-Schallleistung 110 dB(A).

Dagegen steht die TA Lärm, eine Verwaltungsvorschrift und kein Gesetz, für Projektentwickler aber bindend. Die Nachtwerte sind der Engpass, und bewertet wird immer der ungünstigste Fall: Volllast in der Nacht.

Immissionsrichtwerte der TA Lärm bei Nacht (22 bis 06 Uhr)

Punkt = Richtwert je Gebietstyp. Gestrichelt = gemessener Pegel ohne Schallschutzwand (65 dB(A)). Durchgezogen = mit 6-Meter-Wand (45 dB(A)).

Industriegebiet (GI)
70 dB(A)
Gewerbegebiet (GE)
50 dB(A)
Kern-, Misch-, Dorfgebiet (MI)
45 dB(A)
Urbanes Gebiet (MU)
45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
40 dB(A)
Reines Wohngebiet (WR)
35 dB(A)
Kur- und Klinikgebiet
35 dB(A)
35
45
55
65

Zwei Dinge machen diese Werte härter, als sie aussehen. Bei Vorbelastung verlangen Behörden häufig, dass der neue Schallbeitrag mindestens 6 dB(A) unter dem Richtwert liegt. Und Wechselrichter mit tonalen Anteilen führen im Gutachten zu einem Pegelzuschlag von 3 bis 6 dB.

Die Gebietsarten stehen im Bebauungsplan, und im Außenbereich gibt es meist keinen. Dann hilft der Flächennutzungsplan, und fehlt auch der, ist jedes Gebäude im Satellitenbild ernst zu nehmen: im Zweifel gilt die strengere Kategorie, und ein einzelnes Wohnhaus wird wie ein allgemeines Wohngebiet bewertet, 55 tags und 40 nachts.

Gegenmaßnahmen gibt es, und sie kosten überwiegend Geld. Silencer-Kits und angepasste Lüfter, Wasserkühlung mit bis zu 20 dB, die Lüfterseite von der Wohnbebauung wegdrehen, Trafos und PCS-Einheiten einkapseln, und schließlich Wände. Sechs Meter wirken akustisch und sind ein sichtbarer Eingriff, der zum Einwand des Nächsten wird. Bleibt der betriebliche Weg, die Betriebsmodi nachts zu begrenzen und die Erlöseinbuße einzupreisen.

Das Flurstück, das die Privilegierung besteht und am Lärm scheitert

Bei der Privilegierung war das südliche Flurstück deutlich der bessere Kandidat: fast vollständig im 200-Meter-Bereich, also unter beiden Lesarten belastbar. Vom nördlichen liegt nur eine Ecke drin. Dann die Schallemissionsprognose, viermal gerechnet, mit 85 dB für die Trafostation, Containerwerten aus dem Datenblatt und 35 dB Hintergrundschall.

Aus der Aufzeichnung, 51:43
Das nördliche Flurstück in Glint Solar, vor und nach der 6-Meter-Wand. Von über 65 dB am Gewerbegebiet auf 45. Zur vollständigen Aufzeichnung

Ohne Wand liegt das nördliche Flurstück am Gewerbegebiet über 65 dB, mit Wand bei 45. Damit sind Gewerbe- und Mischgebiet erledigt, beim Wohngebiet bleibt eine kleine Überschreitung, nah genug, dass Abstände das lösen. Das südliche überschreitet ohne Wand überall, und mit 6-Meter-Wand kommt es am Gewerbegebiet gerade unter 50 dB, während Misch- und Wohngebiet deutlich darüber bleiben. Beim Lärm ist es nicht genehmigungsfähig.

Das Flurstück, das bei der Privilegierung am stärksten aussah, fällt also raus, und der Grenzfall ist der, in den sich Geld zu stecken lohnt.

"Lärm ist heute ein absolut kritischer Faktor für die BESS-Projektentwicklung."

Julien De Mol, Account Executive, Glint Solar

Zwei Einschränkungen, auf denen Philipp bestanden hat. Die Belegung in der Demo ist idealisiert, und Wände gehören so nah wie möglich an die Quelle, nicht als Zaun um das Gelände. Und eine Screening-Prognose ist kein Gutachten: Sie basiert auf dem CNOSSOS-Modell, liegt in einer Spanne von etwa 3 dB zu einer zertifizierten Berechnung, ist nicht ISO-zertifiziert und muss von einem Schallgutachter abgenommen werden.

"Das ersetzt kein Schallschutzgutachten. Aber es sagt einem, wo ein Gutachten rausgeworfenes Geld wäre."

Philipp Schulz

Was vor der Antragspauschale zu prüfen ist

Die deutschen Besonderheiten reisen schlechter als die Reihenfolge. Die günstigen Prüfungen gehören vor die teuren: Privilegierungsstatus und eine erste Schallabschätzung kosten zusammen einen Nachmittag, Antragspauschale, Kaution und Gutachten kosten echtes Geld. Beide Restriktionen gehören gleichzeitig geprüft, nicht nacheinander, weil ein Standort, der gegen eine Hürde optimiert ist, an der anderen scheitert. Und die Belegung gehört früh hinein, weil Lärm eine Frage der Geometrie ist: Wo die Container stehen, wohin die Lüfter zeigen, ob eine Wand am Zaun oder hinter der Reihe steht, ändert das Ergebnis.

Genau dafür ist Glint Solar gebaut. Flurstücke, Netzlinien und Umspannwerke sind für Deutschland in der Karte, mit über 350 Datenlayern, der Privilegierungsbereich wird also gezeichnet und nicht zusammengesucht. Restriktionsprofile legen die eigenen Kriterien über ein ganzes Gebiet. Belegung, Ausschlussflächen und Abstände liegen im selben Projekt wie die Schallprognose, eine Änderung der Geometrie rechnet die Restriktion also neu. Und PV und Speicher liegen in einem Projekt statt in zweien. Kein AutoCAD, keine Desktop-Installation, nur der Browser.

Wer die Regulatorik schriftlich möchte: sieben Dinge zu Deutschlands neuen BESS-Regeln deckt dasselbe Feld ausführlicher ab, dazu gibt es einen Leitfaden, gemeinsam mit Philipp entstanden. Zum Thema Lärm ist was Entwickler über BESS-Schallemissionen wissen müssen das Begleitstück.

On demand

BESS in Deutschland 2026

Die vollständige Session mit Philipp Schulz von Recurrent Energy und Julien De Mol von Glint Solar: der Marktkontext hinter den Regeländerungen, die Privilegierung nach §35 BauGB im Detail, die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und zwei Live-Prüfungen an einem realen Umspannwerk. Aufgezeichnet am 4. Juni 2026.

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Sollen wir dieselben zwei Prüfungen an einem Umspannwerk rechnen, das euch gerade beschäftigt? Demo buchen, dann gehen wir es gemeinsam durch.

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